Examen nicht bestanden
Sollte dies der Fall sein, was wir natürlich nicht hoffen, werdet ihr in den Wochen nach der mündlichen Prüfung Post vom Bezirkspersonalrat der Rechtsreferendare bei dem Oberlandesgericht Köln erhalten. Durch das Nichtbestehen automatisch ein Verfahren gemäß § 5 der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Referendare (UnterhaltsbeihilfenVO) vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens wird geprüft, ob euch die Unterhaltsbeihilfe gekürzt wird. Hierzu werdet ihr vom Bezirkspersonalrat gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 7 LPVG NRW angehört. Zudem wird euch der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes für die Dauer von 4 Monaten zurückweisen in den Dienst, der sich nun Ergänzungsvorbereitungsdienst nennt.
Der Umfang der Kürzung eurer Unterhaltsbeihilfe kann bis zu 15 % betragen, ist in der Regel jedoch 7,5 %.
Von dieser Kürzung kann abgesehen werden, wenn eine nicht zu vertretende Härte entstehen würde. Dies ist der Fall wenn die wirtschaftliche Gesamtsituation des Referendars infolge einer ungewöhnlichen Problemlage so ungünstig ist, dass die Kürzung unzumutbar erscheint. Regelmäßig ist das der Fall, wenn im persönlichen Kreis außergewöhnliche Umstände (Notfälle) angenommen werden wie eine schwere Behinderung, eine langandauernde Erkrankung oder eine hohe Unterhaltspflicht gegenüber einem Angehörigen. Grundsätzlich soll die Unterhaltsbeihilfe nicht der Bestreitung des vollen Lebensunterhalts dienen und es bleibt jedem Referendar selbst überlassen, wie er sie einsetzt. Dem Oberlandesgericht ist sehr daran gelegen, dass die Referendare, die gut und verantwortungsbewusst gewirtschaftet haben, nicht benachteiligt werden (Gleichbehandlungsgrundsatz). Keine Berücksichtigung finden angespannte Vermögensverhältnisse, auch nicht wenn sie im Vertrauen auf die ungekürzte Fortzahlung der Unterhaltsbeihilfe gerichtet sind (Bsp.: aufwendige Anschaffungen von Arbeitsmitteln, Wahlstationen im Ausland).
Sollte für euch eine derartige Notsituation und damit ein „Härtefall“ bestehen, sind die Gründe hierfür sowohl dem Oberlandesgericht als auch dem Bezirkspersonalrat unter Einreichung der entsprechenden Belege darzulegen. Dem Bezirkspersonalrat ist sehr daran gelegen euch in dem Verfahren zu unterstützen, weshalb er euch in der Anhörung seine Emailadresse und Telefonnummer übermittelt und für Fragen fast jederzeit zur Verfügung steht.
Falls vorab bereits konkrete Fragen bestehen, schreibt uns gerne ein E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir werden dann den Kontakt zum Bezirkspersonalrat herstellen.